Für Schüler und Schülerinnen zwischen 14 und 18 Jahren

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Der Firma STS Educaiton AB als Reiseveranstalter (im Folgenden "STS" genannt) und dem/der Reisenden (im Folgenden "Kund/in" genannt).

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt mit dem Anmeldeformular zusammen mit Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse und sollte möglichst bis spätestens 15. März des jew. Jahres bei uns eingehen. Die Bewerbung ist unverbindlich und verpflichtet zu nichts. Bei Abreise im Jänner ist die letzte Anmeldefrist der 1. Okt­ober. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Anzahl der Plätze für einige Gastländer begrenzt ist. Spätere Anmeldungen können möglich sein – frage einfach bei uns nach.

Auswahlverfahren

Nach Eingang der Bewerbung laden wir den Schüler/die Schülerin und seine/ihre Eltern zu einem persönlichen Gespräch ein und schicken weitere Unterlagen zu. Das Interview, die Zeugnisse und die Angaben zur Person sind unsere Bewertungskriterien für die Aufnahme in das Programm von Seiten STS in Österreich. Sobald diese Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, erhält der Schüler/die Schülerin umgehend Bescheid.

Aufnahme/Vertragsabschluss

Im Anschluss an das persönliche Gespräch und Aufnahme ins Programm von Seiten STS in Österreich verschicken wir an alle Teilnehmer/innen und deren Erziehungsberechtigte einen positiven Bescheid sowie unsere vertragliche Vereinbarung. Zusätzlich erhält jeder Schüler/jede Schülerin die Original-Bewerbungsunterlagen unserer Partnerorganisation oder Niederlassung. Alle Schüler/innen unterschreiben die im Gastland geltenden Regeln und verpflichten sich, diese zu befolgen.

Bei wesentlichen Veränderungen der eingereichten Bewerbungsunterlagen, z.B. einer wesentlichen Verschlechterung der Schulnoten, soweit diese eine Versetzungsgefahr begründen, grundsätzlich bei mehreren mangelhaften Noten oder einem wesentlich verschlechterten Gesundheitszustand oder einem Verstoß des Schülers/der Schülerin gegen gesetzliche Bestimmungen, behält sich STS bis zum Reiseantritt das Recht vor, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Ausübung dieses Rücktrittsrechts werden eingezahlte Gelder unverzüglich vollständig zurückerstattet. STS ist jedoch berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% einzubehalten, soweit die zum Rücktritt führenden Gründe von dem Schüler/der Schülerin verschuldet wurden, insbesondere auch durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben in den Bewerbungsunterlagen.

Gastfamiliengarantie

Mit der Aufnahme in das Programm garantiert STS eine Gastfamilie und die Anmeldung an einer Schule. Die Suche nach einer Gastfamilie und Schule kann erst beginnen, wenn die unterschriebene Vereinbarung, die 1. Teilzahlung und alle angeforderten Unterlagen vollständig bei uns eingegangen und ins Gastland weitergeleitet worden sind. Die Vermittlung in eine entsprechende Gastfamilie kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Zahlungsweise

Der Programmpreis ist nach Vertragsabschluss in 4 Teilbeträgen zu leisten. Der erste Teilbetrag ist mit Vertragsabschluss zu entrichten. Die Fälligkeit der weiteren Teilbeträge hängt vom Zeitpunkt der Anmeldung ab und wird mit Vertragsabschluss mitgeteilt. Der Restbetrag wird bei Aushändigung aller Reiseunterlagen fällig. STS behält sich Preisanpassungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Restbetrages ausdrücklich vor (Wechselkursschwankungen, erhöhte Transportkosten, andere Gründe). Eine entsprechende Zahlungsaufstellung/Endrechnung wird mit den Reiseunterlagen zugeschickt. Im Rahmen von High School Select kann die Zahlungsaufstellung varriieren!

Rücktritt des/der Kund/in

Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum Aufenthaltsbeginn jederzeit möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt berechnen wir folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren, bei deren Bemessung die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung und ersparte Aufwendungen berücksichtigt sind:

• Rücktritt nach Vertragsabschluss: 10% des Programmpreises.

• Rücktritt nach Erhalt der Gastfamilienadresse und mehr als 60 Tage vor Programmbeginn: 25% des Programmpreises.

• Rücktritt ab 60 Tage vor dem durch uns mitgeteilten Abreisetag: 30% des Programmpreises.

• Rücktritt ab 30 Tage vor dem durch uns mitgeteilten Abreisetag: 40% des Programmpreises.

Sollte Ihr Kind bei Rücktritt bereits eine Gastfamilie zugewiesen bekommen haben, so müssen bereits von STS getätigte Ausgaben (Flug, etc.) zusätzlich berechnet werden.

Im Falle des Select Programmes kann es zu zusätzlichen Stornierungskosten auf Grund der jeweiligen Schulvereinbarung kommen.

Hinweis auf Grund der Coronapandemie:

Wird für den Auslandsaufenthalt nach Vertragsabschluss eine Covid-19-Impfung verlangt, gelten die allgemein gültigen Stornobedingungen, auch wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Resie wegen der Impffplicht absagt. Wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin während des Programmes von Behörden, der Partnerorganisation, der Schule oder der Gastfamilie im Gastland aufgefodert, sich gegen Covdi-19 impfen zu lassen, muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin dieser Aufforderung nachkommen. Weigert sich der Teilnehmern/die Teilnehmerin, sich impfen zu lassen, kann nicht garantiert werden, dass er/sie am Programm (weiterhin) teilnehmen kann. Wenn die Schule, die Gastfamilie oder die örtliche Organisation nicht bereit ist, den Teilnehmer/die Teilnehmerin aufzunehmen, wer er/sie vom Programm ausgeschlossen.

Rücktritt und Kündigung durch STS

Im Rahmen des Gastschulaufenthaltes benötigt der/die Kund/in im Gastland einen Schulplatz sowie eine Gastfamilie. Sollte sich im Gastland wider Erwarten keine ausreichende Anzahl geeignert und zur Aufnahme bereiter Gastfamilien und Gastschulen finden und es unserer Partnerorganisation nicht möglich sein, den/die Kindin rechtzeitig for Abreise im Zielland zu platzerien, so bemüht sich STS, dem/der Kundin einen Programmplatz in einem anderen Aufnahmeland anzubieten. Ist auch dies nicht oder nicht zu dem vereinbarten Reisepreis möglich, so ist sowohl STS als auch der/die Kund/in zum Rücktrtitt vom Vertrag berechtigt. Über die Nichtplatzierung wird der/die Kund/in unverzüglich informiert und ihm/ihr im Rücktrittsfall seine/ihre bislang geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet.

Auftreten von Reisemängeln

Der/die Teilnehmer/in hat die Pflicht, STS gegenüber einen während der Programmdauer aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.

Versicherung

Für jeden STS-Schüler/jede STS-Schülerin ist ein Versicherungspaket obligatorisch. STS bietet die Möglichkeit ein extra für Austauschschüler/innen zusammengestelltes Versicherungspaket abzuschließen. Dieses Versicherungspaket umfasst unter anderem eine Kranken-, Unfall-, Reisegepäck- und Haftpflichtversicherung und ist in den jeweiligen Gastländern offiziell anerkannt (u.a. für Visumsangelegenheiten, Schulaufnahmen, etc.). Die Prämien für die Versicherung entnehmen Sie bitte der Preisliste.

Sollte bereits ein privater, volldeckender Versicherungsschutz bestehen, kann dieser in Anspruch genommen werden. Für alle Schüler/innen, die in die USA reisen, verfällt in diesem Fall die Gastfamiliengarantie. Für Schüler/innen, die in andere Länder reisen, bitten wir um detaillierte Informationen der Deckungs- und Abwicklungszusage in der Sprache des Gastlandes (spätestens 3 Monate vor Abreise). Falls medizinische Hilfe notwendig ist und nicht von der privaten Versicherung gedeckt wird, ist der/die Schüler/in verpflichtet, alle Beträge direkt zu zahlen und/oder STS allfällige getätigte Kosten unverzüglich zurückzuerstatten.

Reiseunterlagen

Alle Reiseunterlagen versenden wir Zug um Zug nach Zahlung des gesamten Reisepreises bzw. Zug um Zug gegen Aushändigung der Unterlagen bei gleichzeitiger Zahlung des restlichen Reisepreises.

Anerkennung

Gemäß SchUG § 25 Abs. 9 gilt ein nachgewiesener mindestens fünfmonatiger und längstens einjähriger fremdsprachiger Schulbesuch im Ausland als erfolgreicher Schulbesuch in Österreich.

Bitte beachte in diesem Zusammenhang, dass Semester – je nach Land und Schule – unter Umständen weniger als 5 Monate dauern. Wir empfehlen in jedem Fall Rücksprache mit der Schule in Österreich und mit STS zu halten. Die schulische Einstufung im Gastland erfolgt in der Regel nach Ankunft durch die jeweilige Schulleitung vor Ort.

Schulgebühren

Bei den Select-Programmen sind die Schulgebühren enthalten. Für Argentinien, Brasilien und Japan können Schulgebühren extra anfallen. Für die anderen Programmländer fallen in der Regel keine Schulgebühren an, außer den üblichen Einschreibegebühren.

Persönliche Ausgaben, sonstige Kosten

Taschengeld und persönliche Ausgaben (z.B. Kleidung, evtl. Schuluniform oder Schulbuskosten, Mittagessen in der Schule, Ausflüge und freiwillige Reiseangebote im Gastland) sowie Visagebühren (und mit der Visaerteilung ggfls. noch verbundene Aufwendungen, US Sevisgebühren, etc.) und die zusätzlich verlangte Krankenversicherung der australischen Behörde (OSHC-Versicherung) sind nicht im Programmpreis inbegriffen. Erfahrungsgemäß sind 200 € bis 300 € Taschengeld pro Monat einzuplanen. Empfehlenswert ist die Mitnahme einer Kreditkarte.

Leistungs- und Preisänderungen

STS behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind und für den Teilnehmer zumutbar sind.

STS ist berechtigt, das vereinbarte Programm in zwingenden Fällen zu ändern oder abzusagen. Bei einer Absage oder einer wesentlichen Programmänderung kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Änderung vom Vertrag zurücktreten.

Ist STS gezwungen, eine vereinbarte Reise wegen Ereignissen höherer Gewalt, Streik, kriegerischer Ereignisse, Terror oder behördlicher Maßnahmen abzusagen oder das Programm wesentlich zu ändern, bietet STS nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzreise an.

Die Programmkosten können noch angepasst werden, sollten die Select-Schule ihre Schulgebühren nach Vertragsabschluss erhöhen. STS kann eine Preiserhöhung als Folge einer gravierenden Änderung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafengebühren, Kerosinzuschläge) oder der Wechselkurse vornehmen, wenn der Beginn des Aufenthaltes später als zwei Monate nach Aufnahme ins Programm liegt. STS hat den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch bis drei Wochen vor Beginn des Aufenthaltes, über die Änderung in Kenntnis zu setzen.

Sollte die Preiserhöhung unter 9.9% der Programmkosten liegen, so ist der Kunde nicht berechtigt, ohne Stornierungskosten vom Vertrag zurückzutrefen. Sollten die Kosten über 9,9% liegen kann der Kunder innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Änderung ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.

Welcome Camp

In allen Programmen ist das Welcome Camp zu Beginn enthalten. Sollte es in seltenen Fällen nicht möglich sein, dass STS ein Welcome Camp durchführt (zu geringe Teilnehmer/innenzahl, Start des Auslandsaufenthaltes während des Jahres), reduziert sich der Programmpreis entsprechend.

Regionenwahl

In einigen Ländern bietet STS eine Regionenwahl an. Details findest du bei den jeweiligen Länderinformationen bzw. auf Anfrage. Es können keine Regionen garantiert werden. Der Aufpreis kommt nur dann zum Tragen, wenn du in der gewünschten Region platziert wirst. Die Kosten entnehmen Sie bitte der Preisliste.

Veranstalter der STS-High School Aufenthalte ist STS Education Group AB, Norra Hamngatan 36, 41106 Gothenburg, Schweden. STS Education Group AB wird in Österreich von Mag.a Philine Kowalski als Vermittler vertreten.

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Programmänderungen und Irrtümer vorbehalten.